Wo sich Finanzen und Sprache begegnen

Verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIPs, vom Englischen Packaged Retail and Insurance-based Investment Products) und Basisinformationsblätter (KIDs, vom Englischen key information documents), die sich auf jene beziehen sind Gegenstand der neuen Verordnungen, die am 1. Januar 2018 in Kraft getreten sind.  Und?

Wenn Sie im Finanzwesen tätig sind und Geschäfte mit Europa machen, müssen diese Gesetze und die unterstützenden Dokumente in der Sprache des Kunden vorliegen.

Dies beginnt mit dem Basisinformationsblatt – in der Regel ein dreiseitiges Informationsdokument, dass die Details der PRIIPs, die den Kunden betreffen, erläutert. Das ist keineswegs freiwillig, die Basisinformationsblätter sind für alle PRIIPs verpflichtend. Darüber hinaus, müssen sie in verständlicher Sprache verfasst werden, sodass ein Kunde, der nicht im Finanzwesen tätig ist, die Hauptmerkmale des Produkts auch leicht verstehen kann:

  • Welche Investitionen sind enthalten
  • Mögliche Gewinne
  • Risikoanalyse
  • Anfängliche und fortlaufende Kosten

Und das ist nur die Spitze vom Eisberg!

Es gibt technische Regulierungsstandards für den Inhalt und die Präsentation der Basisinformationsblätter.

Sind Sie davon betroffen?

Wenn Sie Kunden haben, die nicht Ihre Sprache sprechen, beziehungsweise in einem Land mit einer anderen Muttersprache leben, dann müssen Sie sich unbedingt Notizen machen.

Nicht der Kunde ist für die Übersetzung dieser Dokumente zuständig – sondern Sie (oder Ihre Firma).

Es gibt drei Probleme, die angegangen werden müssen:

  1. Ein Basisinformationsblatt erstellen, dass alle Verordnungen erfüllt
  2. Sicherstellen, dass der Inhalt des Basisinformationsblatts leicht verständlich ist
  3. Sie in die Sprache des Kunden, an den sich die PRIIPs richten, übersetzen.

Gesetze in die Alltagssprache der eigenen Sprache zu „übersetzen“ ist schon die erste Hürde – aber sie dann noch in eine andere Sprache, mit einer anderen Ausdrucksweise zu übersetzen, ist eine noch viel größere.

Es mag vielleicht reizvoll sein das Dokument mit Firmenbranding und grafischen Illustrationen benutzerfreundlicher zu gestalten, doch diese dürfen nicht genutzt werden. Die Verordnungen sehen vor, dass der Leser nicht von Farben, Branding oder Grafiken abgelenkt werden darf, das heißt das gesamte Basisinformationsblatt ist einzig und allein auf die Wörter angewiesen.

Zentrale Themen

Sachlich betrachtet, sollten diese drei Probleme nicht einzeln in Angriff genommen werden. Ein kollaboratives Vorgehen, bei dem die technischen Informationen in ein alltagssprachliches Basisinformationsblatt übersetzt werden UND in eine andere Sprache, die vermutlich benötigt wird, wird die beste Lösung sein.

Idealerweise wird ein Projektmanager alle Stufen des Prozesses überwachen um sicherzustellen, dass das Endergebnis ein Basisinformationsblatt ist, dass allen Beteiligten gerecht wird – dem Kunden, dem Finanzdienstleiter und auch den Rechtsvorschriften.

Mit diesen Gesetzen vor Augen – warten Sie nicht länger und lassen Sie Ihre Dokumente in eine andere Sprache übersetzen. Diese Planung wird sich für Sie auszahlen!

Wenn Sie Ratschläge oder Hilfe dabei benötigen, rufen Sie uns unter +44 1245 216930 an oder schicken Sie ein E-Mail an info@ttcwetranslate.com

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